Tuesday, July 26, 2016

Ohne geeigneten Bürodrehstuhl - keine gute Bildschirmarbeit
Gem. Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung, Stand: 31.10.2006, gilt: "Der Arbeitsstuhl soll ergonomisch gestaltet und standsicher sein." Um dies näher zu erklären, tut ein Blick in § 4 Arbeitsschutzgesetz gut, denn ob ein Stuhl ergonomisch gestaltet und standsicher ist, entscheiden auch der aktuelle Stand der Technik und die gesicherten arbeitswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse (§ 4 ArbSchG). 

Damit investitionssicher ausgewählt wird, was ein ergonomisch gestalteter Stuhl ist, sind sowohl individuelle als auch betriebsspezifische Anforderungen unter einen Hut zu bringen: 
Ein Fall für die Ergonomiepartner e.V.

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