Ohne geeigneten Bürodrehstuhl - keine gute
Bildschirmarbeit
Gem. Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung, Stand:
31.10.2006, gilt: "Der Arbeitsstuhl soll ergonomisch gestaltet und
standsicher sein." Um dies näher zu erklären, tut ein Blick in § 4
Arbeitsschutzgesetz gut, denn ob ein Stuhl ergonomisch gestaltet und
standsicher ist, entscheiden auch der aktuelle Stand der Technik und die gesicherten
arbeitswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse (§ 4 ArbSchG).
Damit
investitionssicher ausgewählt wird, was ein ergonomisch gestalteter Stuhl ist,
sind sowohl individuelle als auch betriebsspezifische Anforderungen unter einen
Hut zu bringen:
Ein Fall für die Ergonomiepartner e.V.

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